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Ansprechpartner

Nachfolgend wichtige Informationen über unsere Leistungen und die Abwicklung der Reisen.

Beachten Sie die Zahlungsbedingungen unter Ziff. 4 und zu Ihren Rechten und Pflichten als Reiseteilnehmer auch Ziff. 7 unserer Reisebedingungen.

Allgemeine Informationen

Das Thema „Ruhe“ spielt bei den Urlaubs­erwartungen sicherlich eine gewichtige Rolle. Besondere Umstände am Ferienort und dessen Umgebung können den Einsatz von Maschinen z.B. zum Schneeräumen erforderlich machen. Auch Beeinträchtigungen durch Schirm- und Diskobe­triebe sind in manchen Orten möglich. Eine Einflussnahme hierauf ist für uns nicht möglich. Die angegebenen Hotel­kategorien entsprechen den örtlichen und nicht den deut­schen Bestimmungen.

Für das Liftabonnement benötigen Sie in der Regel ab einer Gültigkeit von 7 Tagen ein Passbild.

Mindestteilnehmerzahl

Für alle vom wsv ausgeschriebenen Reisen gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen: ­

  • Reisen mit Busanreise mind. 25 Teilnehmer
  • Skisafaris mind. 25 Teilnehmer
  • Family­-Fahrten mind. 30 Teilnehmer
  • Jugendreisen mind. 25 Teilnehmer
  • alle übrigen Reisen mind. 10 Teilnehmer

Bei Nichterreichen der o.g. Mindestteilnehmerzahl ist der wsv zum Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe der Reisebedingungen berechtigt (siehe Ziffer 6). Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reise auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl als Gruppen­reise durchgeführt werden!

Skidiebstahl

Wir machen darauf aufmerksam, dass in den letzten Jahren vermehrt Skidiebstähle in den Wintersportorten aufgetreten sind. Seien Sie deshalb auf der Hut – notieren Sie sich Modell und Fabriknummer und schließen Sie eine Versicherung ab. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der DSV­-Versicherung!

Schneeverhältnisse, Witterungsbedingungen

Unsere hochalpinen Skiorte gelten erfahrungsgemäß als besonders schneesicher, niemand kann jedoch Schnee garantieren. Schlechte Schneeverhältnisse sind daher kein Grund für eine Minderung des Reisepreises oder die Absage einer Reise.

Reisen mit Minderjährigen

Als Eltern oder Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Teilnehmers ist es für Sie wichtig zu wissen, wie Sie mit Ihrem Kind im Urlaub Kontakt aufnehmen können. Dies ist bei unseren Reisen sowohl über unsere Reiseleiter als auch über den Quartiergeber unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Adresse und Telefonnummer möglich.

Hilfe bei Schwierigkeiten und in Notfällen

Grundsätzlich werden alle Reisen des wsv von einem Fahrtenleiter begleitet. Dieser hat auch die Funktion eines Reiseleiters. Er steht Ihnen bei Schwierigkeiten und in Notfällen zur Verfügung. Während der angegebenen Geschäftszeiten können Sie sich jedoch in solchen Fällen auch an die Geschäftsstelle des wsv wenden.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für unsere angebotenen Reisen in die Schweiz, nach Österreich und nach Italien benötigen deutsche Staatsangehörige einen Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Besondere Gesundheitsvor­schriften bestehen in diesen Ländern zurzeit nicht.

(Bei Reisen nach Kanada s. Hinweise am Ende der  Webseite dazu. Bei Reisen in die USA erhalten Sie die genauen und ausführlichen Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise mit der Buchungsbestätigung.)

Für PKW­-Fahrer

Bitte bedenken Sie, dass Geschwindigkeits­über­schreitun­gen in der Schweiz, Italien und Österreich sehr, sehr teuer geworden sind. Die Mitnahme von Radarwarngeräten ist verboten! Beachten Sie bitte auch, dass in den Alpenlän­dern Straßenbenutzungsgebühren erhoben werden. In Italien und Österreich ist das Mitführen von Warnwesten Pflicht.

Fahrtenleiter und Jugendfahrtenleiter

Die Fahrtenleiter und Jugendfahrtenleiter des wsv üben die Funktion eines Reiseleiters aus und begleiten die Gruppe – je nach skiläuferischer Zusammensetzung – auch auf der Piste (im Langlaufprogramm in der Loipe). Ein Anspruch auf Skiunterricht besteht, auch bei den Jugendfahrten, nur dort, wo dies Bestandteil der im Prospekt ausgeschriebenen Leistungen bzw. Inhalt aus­drücklicher vertraglicher Vereinbarungen ist. Anfänger werden nur bei den speziell dafür ausgewiesenen Reisen betreut! Aus organisatorischen oder anderen Gründen kann es vorkommen, dass der ausgeschriebene Fahrten­leiter die Reise nicht begleiten kann. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf den Einsatz des in der Ausschreibung namentlich vermerkten Fahrtenleiters.

Family­-Fahrten

Bei den Family-Fahrten werden Kinder ab 6 Jahren skiläu­ferisch betreut, wenn sie mit dem Gerät vertraut sind und selbständig liften können.

Skipass

Bei allen ausgeschriebenen Reisen, bei denen der Skipass im Reisepreis eingeschlossen ist, gilt dieser für alle Aufent­haltstage mit Ausnahme des An-­ und Abreisetages, wenn in der Reiseausschreibung nichts anderes angegeben ist. Keine Erstattung bei Reiseabbruch.

Unterbringung

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzim­mern (Belegung mit 2 Personen), wenn in der Ausschrei­bung nichts anderes angegeben ist (bei Jugendreisen erfolgt die Unterbringung auch in Mehrbettzimmern). Wir bestätigen daher generell ein halbes Doppelzimmer. Steht dies nicht zur Verfügung, ist ein Einzelzimmer zu belegen und gemäß der Reiseausschreibung der angegebene Ein­zelzimmerzuschlag zu entrichten. Einzelzimmer stehen nur wenige zur Verfügung und bedürfen einer ausdrück­lichen Vereinbarung.

Reisepreise

Bei der Kalkulation der Reisepreise haben wir, soweit die Liftkarten im Reisepreis enthalten sind, die Gruppener­mäßigung für Liftkarten bereits berücksichtigt. Wir bitten Sie deshalb zu beachten, dass darüber hinaus für die zur Verfügung gestellte Liftkarte Sonderermäßigungen für Senioren, Behinderte, Schüler, Studenten oder sonstige Ermäßigungen nicht mehr in Anspruch genommen wer den können, und zwar weder dem wsv noch dem Liftbe­treiber gegenüber. Da wir nicht in allen Skigebieten freie Skipässe für unsere Reiseleiter erhalten, verwenden wir eine eventuelle Gruppenermäßigung zur Finanzierung dieser Skipässe.

Versicherungen

Der wsv hat für alle Teilnehmer seiner Reisen (außer bei den Reisen nach Kanada und in die USA) bei der ARAG Allgemeine Versicherungs AG eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen. Nähere Informationen zu diesen Versicherungen sowie den Sicherungsschein zur Insol­venz-Versicherung sind Bestandteil der Reisebestätigung. Fü̈r weitergehenden Versicherungsschutz – und soweit der Teilnehmer nicht bereits ausreichend versichert ist – empfiehlt der wsv den Abschluss einer Reise-Kranken­versicherung und die DSV-­Skiversicherung.

Die für den Abschluss notwendigen Unterlagen kann der Teilnehmer beim wsv anfordern (s. Ansprechpartnerin im Kasten rechts oben).

Änderungen von Leistungen und Preisen zwischen Katalogdruck und Buchung

Leistungsänderungen:

Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.

Preisänderungen:

Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechend ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren:

  • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
  • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit wirksam vereinbart, die Bestimmungen über Preisänderungen in unseren Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen.

Sicherheit

Ski und Snowboard Fahren ist Spaß und Action! Hohe Geschwindigkeiten, schwierige Abfahrten, einfach nur das Powder genießen… Schneesport birgt aber auch Gefahren. Bei Unfällen sind häufig die Knie betroffen. Die Schwere von Kopfverletzungen ist aber in der Regel viel höher. Bei schweren Unfällen kann es somit zu bleibenden Schäden kommen. 85% aller schwersten Kopfverletzungen lassen sich – laut Experten der Auswertungsstelle für Skiunfälle – durch das Tragen eines Helms verhindern bzw. mildern. Seit dem Jahr 2004 besteht in Italien für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr Helmpflicht. Sollte ein jugendlicher Teilnehmer ohne Helm anreisen, sind wir verpflichtet, zu Ihren Kosten gegen Gebühr einen Helm vor Ort zu leihen! Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit: Fahren Sie mit Helm!

Fahrgemeinschaften

Auf Anregung einiger Gäste und aus umweltpolitischen Überlegungen wird die Bildung von Fahrgemeinschaften seitens der wsv-Touristik unterstützt. Wenn Sie Interesse an einer Mitfahrgelegenheit haben oder selber eine solche anbieten möchten, wählen Sie bitte bei Ihrer Anmeldung die „An- und Abreise per Fahrgemeinschaft“. Ca. 14 Tage vor Reisebeginn wird allen Interessenten eine Kontaktliste zugesandt, so dass diese sich untereinander bzgl. der Anreise abstimmen können.