Richtlinien für Ehrungen im westdeutschen skiverband e. V.

Der westdeutsche skiverband e. V. verleiht nachfolgende Ehrungen. Zwischen den einzelnen Ehrungen müssen mindestens fünf Jahre liegen. 

Allgemeines

Bei Verdiensten, die sich ausschließlich auf Vereinsebene bewegen, erfolgt keine Ehrung durch den Verband (mit Ausnahme der Grünen Ehrennadel). Ausnahmen von diesen Richtlinien sind in besonderen Fällen möglich. Eine Verleihung von Auszeichnungen aus geschäftlichen Gründen ist nicht vorgesehen.

Bei der Ermittlung der Dauer der Mitgliedschaft rechnet die Mitgliedschaft in Vorläufern des wsv (siehe ersten Satz der Satzung) mit. Auch die Zugehörigkeit zu anderen dem DSV angeschlossenen Verbänden kann berücksichtigt werden, ausgenommen die Mitgliedschaft in der DSV-FdS.

Die von den Vorläufern des wsv verliehenen Ehrungen behalten ihre Gültigkeit und sind bei der Verleihung der nächst höheren Ehrung zu berücksichtigen.

Die Grüne Ehrennadel

Mitglieder von Verbandsvereinen, die sich um ihren Verein und / oder im Verband besondere Verdienste erworben haben, können damit ausgezeichnet werden. Eine 10-jährige Mitgliedschaft in einem Verein, davon mindestens 5 Jahre an verantwortlicher Stelle, soll im Regelfall Voraussetzung für die Verleihung sein.

Die Silberne Ehrennadel

Mitglieder von Verbandsvereinen, die sich auf Verbandsebene in hervorragender Weise um die Belange des wsv verdient gemacht haben, können mit der Silbernen Ehrennadel ausgezeichnet werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter in Funktionen des Verbandes, z.B. Ausbilder oder Trainer, sollten mindestens 12 Jahre tätig gewesen sein. In Ausnahmefällen können auch Vereinsmitglieder mit der Silbernen Ehrennadel geehrt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre in einem Verein in führender Position aktiv tätig waren.

Voraussetzung für diese Ehrung soll im Regelfall sein, dass das zu ehrende Mitglied bereits die Grüne Ehrennadel erhalten hat und länger als 15 Jahre dem Verband angehört.

Die Goldene Ehrennadel

Mitglieder von Verbandsvereinen bzw. Verbandsorganen, die sich in außergewöhnlicher, überragender Weise um die Belange des wsv verdient gemacht haben, können mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet werden. Diese Ehrung soll nur in besonderen Fällen erfolgen, und zwar für solche Personen, die längere Zeit an führender Stelle im Verband tätig gewesen sind. Voraussetzung für diese Ehrung soll im Regelfall eine 20-jährige Zugehörigkeit zum wsv und der Besitz der Silbernen Ehrennadel sein.

Verleihung von Grünen, Silbernen und Goldenen Ehrennadeln

Antragsteller: Vereine, Verbandsvorstand bzw. deren Mitglieder
Verfahren: Anträge zur Verleihung Silberner und Goldener Ehrennadeln sind spätestens 6 Wochen vor Verleihung an die wsv-Geschäftsstelle zu richten. Die Entscheidung über den Antrag auf Verleihung einer Silbernen oder Goldenen Ehrennadel obliegt dem Präsidium nach Stellungnahme eines Vorstandsmitgliedes.

Die Verleihung der Grünen Ehrennadel erfolgt auf Vereinsebene.

Die Verleihung der Silbernen und Goldenen Ehrennadel erfolgt in der Regel auf dem Verbandstag. 

Die Ehrenmitgliedschaft auf Lebenszeit

Personen, deren Verdienste um den Verband eine besondere Würdigung rechtfertigen, können zu Ehrenmitgliedern des Verbandes auf Lebenszeit ernannt werden. Sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Voraussetzung für diese Ehrung soll im Regelfall der Besitz der Goldenen Ehrennadel sein.

Die Verleihung der Mitgliedschaft auf Lebenszeit erfolgt in der Regel auf dem Verbandstag.

Antragsteller: Verbandsvorstand bzw. deren Mitglieder

Entscheidung: Verbandsvorstand

Der Silberne Ski

Mitglieder des wsv, die sich durch besondere sportliche Leistungen innerhalb eines Jahres ausgezeichnet haben, können für ihre jeweilige Disziplin den Silbernen Ski erhalten.

Antragsteller: Sportwarte, Verbandsvorstand

Entscheidung: Verbandsvorstand

Sportler des Jahres

Ein Aktiver, der sich durch außergewöhnliche sportliche Erfolge innerhalb eines Jahres ausgezeichnet hat, kann zum Sportler des Jahres gewählt werden.

Antragsteller: Sportwarte, Verbandsvorstand

Entscheidung: Verbandsvorstand

Ehrenteller / Ehrenurkunde des wsv

Verbandsvereine, die sich um die Belange des Skisports verdient gemacht haben, erhalten zu ihrer 25-, 50-, 75- und 100-jährigen Mitgliedschaft im wsv eine entsprechende Ehrenurkunde.

Antragsteller: Verein oder Bezirksvorsitzender