Der Landessportbund NRW und die Sportjugend NRW verwenden den Begriff „Sexualisierte Gewalt“ als Oberbegriff für verschiedene Formen der Unterwerfung mit dem Mittel der Sexualität. Sexualisierte Gewalt verletzt das Recht auf Intimität und auf altersgemäße und sexuelle Selbstbestimmung. Dazu zählt die sexuelle Gewalt im engeren und im weiteren Sinne. Im engeren Sinne beziehen wir uns auf das Strafgesetzbuch (§ 177, Absatz 1), das sexuelle Gewalt definiert als Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder als Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter oder der Täterin schutzlos ausgeliefert ist. Darunter fallen Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, bei denen das Opfer gezwungen wird, sexuelle Handlungen des Täters oder der Täterin oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder der Täterin oder einem Dritten vorzunehmen.
Gegen sexualisierte Gewalt im Sport!
Die Formen sexualisierter Gewalt im Sport unterscheiden sich nicht von den Formen in anderen Bereichen. Im Sport gibt es jedoch Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen können:
Das Besondere an Sportvereinen ist darüber hinaus die Tatsache, dass es oft abgeschirmte Situationen gibt, in denen zum Beispiel Trainer und Sportlerinnen alleine sind, beispielsweise nach dem Spiel in der Halle oder bei zusätzlichem Einzeltraining. Durch diese abgeschirmten Situationen ohne Zeugen kann der Täter die Handlung einfach leugnen oder die „Schuld” dem Opfer zuweisen.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema und Tipps zur Prävention und Intervention bei Fällen von sexualisierter Gewalt gibt es beim Landessportbund (LSB) sowie auf der CD „Schweigen schützt die Falschen” des LSB, die auch online eingesehen werden kann.
Seit 2010 verpflichten wir uns bereits mit unserer Satzung für mehr Achtsamkeit im Sport
und sprechen uns unmissverständlich für Prävention und Schutz gegen Gewalt aus.
Am 26. Oktober 2023 hat das Präsidium des wsv die Umsetzung des Themas:
"Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport"
sowie die Erstellung eines Schutzkonzepts zum Schutz unserer Mitglieder vor Gewalt und
zur angemessenen Reaktion auf Vorfälle beschlossen. Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen
Weiterentwicklung und Aktualisierung des Schutzkonzepts, einschließlich darin enthaltener
Maßnahmen, um den aktuellen Standards und Anforderungen gerecht zu werden.
Mit diesem Beschluss setzen wir ein starkes Zeichen für den Schutz und das
Wohl unserer Mitglieder sowie für ein respektvolles und sicheres sportliches Umfeld.
Ansprechpartner im wsv: Sophie vom Kolke, jugend(a)wsv-ski.de
Ansprechpartner Lehrwesen: Cara Wolf cara.wolf(a)live.de,Stefan Hamann-Thiemann