Auf dieser Seite möchten wir Informationen an die KampfrichterInnen und alle, die es werden möchten, weitergeben. Unser Hautaugenmerk liegt auf Veranstaltungen, die für den Nachwuchs ausgerichtet werden. Des Weiteren ist die Organisation, Koordination und Umsetzung der Fort-und Weiterbildung ein großes Ziel unserer ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies gilt für den Leistungs- als auch für den Breitensport und ermöglicht uns eine sehr gute Umsetzung der Regeln und Reglemente. Aktiv sind wir besonders in den Bereichen Alpin, Biathlon und Ski Nordisch.
Wie man sehen kann, ist das Betätigungsfeld sehr umfangreich. Das macht Lust auf mehr. Es soll all denen, die aktiv als KampfrichterInnen tätig sind, helfen, sich weiter zu entwickeln. Für Interessierte ist es genau der richtige Platz, um sich zu informieren. Schau doch mal rein!
Eine ordnungsgemäße Durchführung von Skiwettkämpfen bedarf ausgebildeter Kampfrichter. Wir sind dankbar, wenn sich Sportkameradinnen und Sportkameraden für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen. Sie leisten mit ihrer Tätigkeit einen großen Beitrag für die Jugendarbeit.
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 18 Jahre. Die Tätigkeit als Kampfrichter endet mit Erreichen der Altersgrenze, die in den internationalen Regelwerken festgelegt ist. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein, welcher dem DSV angehört, ist Voraussetzung. Die Meldungen der Interessenten sind an den zuständigen Kampfrichterreferenten im Landesskiverband zu richten. Hier erhältst du auch nähere Information über Ausbildungsschulungen. Die Ausbildung erfolgt nach den „Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter“ durch den jeweiligen Fachausschuss Kampfrichter des DSV. Ansprechpartner sind die Landeskampfrichterreferenten der einzelnen Disziplinen.
Man erwartet von ihm,
Ein Kampfrichter muss Entscheidungen schnell und klar fällen können, in aller Regel in Zusammenarbeit mit dem Kampfgericht bzw. der Jury.
Sein Regelbuch (IWO / DWO / IBU und Reglements) muss er kennen und die Regel auch richtig und angepasst auslegen können.
Er muss eine Persönlichkeit sein, Sicherheit bei der Auslegung im Regelwerk besitzen und mit Freude, Engagement und Überzeugung seine Tätigkeit ausüben.
Die Aufgabengebiete des Sprungrichters sind deutlich weiter gefasst als dies auf dem ersten Blick vermutet werden mag. Die Wertung auf dem Turm, die Konzentration auf die Bewegungsabläufe und die formelle Erfassung der Noten in die Eingabesysteme, sei es elektronisch oder handschriftlich, ist natürlich der wichtigste Teil der Arbeit. Die Grundlagen, um hier wirklich gut zu sein, werden aber außerhalb des Turms geschaffen. Das Wissen, wie ein optimaler Sprung aussieht und was ihn ausmacht, und die Kenntnis der zeitlichen Abläufe und der Bewegungsmuster sind Voraussetzungen, mögliche Fehler bewerten zu können. Fehler deshalb, weil wir von Abzügen im Bezug auf einen optimalen Sprung in drei Bewegungsphasen sprechen (Flug, Landung, Ausfahren). Erfahrungen und Sicherheit im Umgang mit den Regeln sind deshalb unbedingt erforderlich, um Abläufe, die in Sekundenbruchteilen ablaufen, erkennen und bewerten zu können. Gerade das macht die Wertung spannend und hochinteressant!
Darüber hinaus hat der Sprungrichter als offizieller Funktionär weitere Aufgaben zu erfüllen, nämlich
Ein Sprungrichter bewertet unabhängig und eigenständig die Sprünge. Er bewertet alle Springer neutral ohne Präferenzen des eigenen Vereins oder Verbands. Er verhält sich neutral auch im Bezug auf seinen Außenauftritt in der Öffentlichkeit oder gegenüber den Medien. Er ist in der Lage, schnell Entscheidungen auf Basis des zugrunde liegenden Regelwerkes zu treffen (IWO, DWO etc.) und diese auch zu vertreten.
Bei Interesse stehen die zuständigen Kampfrichter-Referenten des Landesverbandes als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie koordinieren die Ausbildung und Prüfung gemäß den „Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter“.