Lehrgangsbedingungen

Hier findest du Wissenswertes über das Anmeldeverfahren, was für Angaben du bei der Anmeldung machen musst bzw. welche Unterlagen einzureichen sind, wie die Zahlungen erfolgen, welche Stornokosten entstehen können u.s.w.


1. Anmeldeverfahren

Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich oder online vorzunehmen und können nur mit allen geforderten Unterlagen bearbeitet werden. Sie sind an die Geschäftsstelle des westdeutschen skiverbandes e.v., Postfach 1550, 58531 Meinerzhagen bzw. per E-Mail an wsv(a)wsv-ski.de, zu richten und gelten nur dann als verbindlich. Da für sämtliche Lehrgänge nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern zugelassen werden kann, gilt das Eingangsdatum der Anmeldung inkl. aller erforderlichen Unterlagen.

Folgende Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt:


Gültig für Theorie- und Praxislehrgänge zur DSV-Grundstufe – Alpin, Snowboard und Schneesport an Schulen:

  • komplette Anschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Vereinszugehörigkeit bzw. Schulstempel beim Praxislehrgang (G1) für den Schulsport


Gültig für Schneelehrgänge DSV-Grundstufe und Instructor – Alpin, Snowboard, Schneesport an Schulen und Nordic Sports:

  • komplette Anschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Vereinsnachweis für die Zulassung zum Schneelehrgang DSV-Grundstufe  bzw. Instructor
  • Nachweis über eine Erste Hilfe-Ausbildung (9 LE, nicht älter als 2 Jahre).
  • Nachweis über die Beantragung des DSV Leistungspakets (DSV-Cardantrag)


Wichtig:

Vereinsbefürwortung und Nachweise der Erste Hilfe-Ausbildung und des DSV-Cardantrages müssen der Geschäftsstelle spätestens bis zum jeweiligen Anmeldeschluss vorliegen!


2. Zahlungen

Die beim jeweiligen Lehrgang und in der Bestätigung angegebene Lehrgangsgebühr ist nach erfolgter Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Buchungsnummer auf das Konto des westdeutschen skiverbandes bei der Volksbank im Märkischen Kreis (siehe Buchungsbestätigung) zu überweisen.

Bei allen Lehrgängen besteht die Möglichkeit, sich neben den angebotenen Unterkünften auch privat Quartier zu besorgen (mit Ausnahme von Minderjährigen). Die Anmeldung sollte dann deutlich mit dem Vermerk "Quartier privat" versehen sein! In diesem Fall sind nur die Lehrgangsgebühr und evtl. die Kosten für die Liftkarte zu bezahlen. Daher bitte bei der Anmeldung unbedingt angeben, ob der Skipass vom wsv besorgt werden soll oder nicht!

Sollte die Lehrgangsgebühr trotz Mahnung (schriftlich oder mündlich) nicht termingerecht eingehen, erfolgt eine Streichung des Teilnehmers vom Lehrgang, und es wird zusätzlich zu den anfallenden Stornierungskosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € erhoben.

Der für den jeweiligen Lehrgang angegebene Reisepreis ist unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn unter Angabe der Buchungsnummer ebenfalls auf das Konto des westdeutschen skiverbandes zu überweisen.


3. Mitnahme von Familienangehörigen

Die Mitnahme von Familienangehörigen ist grundsätzlich nach vorheriger Anfrage auf der Geschäftsstelle möglich. Wir bitten zu beachten, dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 55,- Euro (bei Wochenlehrgängen) bzw. 25,- Euro (bei drei- bis viertägigen Lehrgängen) pro Person erhoben wird, falls in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist.


4. Lehrgangsumbuchung

Bei Lehrgangsumbuchungen des Teilnehmers wird eine Kostenpauschale von 10,- € pro Person erhoben.

Bei Schneemangel können die Lehrgänge unter Umständen auch kurzfristig in schneesicheres Gebiet verlegt werden. Evtl. Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.


5. Lehrgangsstornierung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn vom Lehrgang zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Hierbei fallen wie folgt Stornierungsgebühren an, die von der Lehrgangsgebühr einbehalten werden.


Gültig für 1-wöchige Lehrgänge


bis 20 Tage vor Lehrgangsbeginn:                  40,- €
vom 19. bis 9. Tag vor Lehrgangsbeginn:       80,- € und
ab dem 8. Tag vor Lehrgangsbeginn:             die komplette Lehrgangsgebühr


Gültig für eintägige, Wochenend- sowie drei- und viertägige Lehrgänge


bis 20 Tage vor Lehrgangsbeginn:                   20,- €
vom 19. bis 9. Tag vor Lehrgangsbeginn:        40,- € und
ab dem 8. Tag vor Lehrgangsbeginn:              die komplette Lehrgangsgebühr


Zusätzlich fallen bei Buchungen inklusive Übernachtung die jeweiligen Stornogebühren des Hotels an!

Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie Rücktransportkosten-Versicherung, Auslandskrankenschutz oder die DSV-Skiversicherung.

Bucht ein Teilnehmer zwei aufeinander folgende Lehrgänge, bei denen die Möglichkeit besteht, dass er aufgrund einer Empfehlung oder des Nichtbestehens vorzeitig abreisen möchte, ist mit zusätzlichen Stornogebühren (Leerbettgebühren) zu rechnen.


6. Mindestteilnehmerzahl

Für alle ausgeschriebenen Lehrgänge gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Eine Absage des Lehrgangs durch den wsv bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn. In diesem Fall erfolgt eine Rückzahlung der bereits geleisteten Lehrgangsgebühr sowie des Reisepreises.


7. Unterkunft

Die Unterkunft der Lehrgangsteilnehmer erfolgt in der Regel in Doppel-, Drei- oder Vierbettzimmern. Falls Einzelpersonen ausnahmsweise in einem Einzelzimmer untergebracht werden müssen, ist mit einem Zuschlag zu rechnen.


8. Skipass

Bei allen Lehrgängen, die inkl. Skipass ausgeschrieben sind (von wenigen Ausnahmen abgesehen), ist Skilauf am An- und Abreisetag nicht vorgesehen.
Instructoren, die ohne gültigen Ausweis zur Fortbildung anreisen oder den gültigen Ausweis vor Ort nicht vorlegen können, müssen die höheren Liftkosten nachzahlen. Um dies zu vermeiden bzw. direkt den richtigen Betrag erheben zu können möchten wir Sie bitten, uns mit der Buchung über den Gültigkeitsstatus zu informieren (Bemerkungsfeld „ohne gültige Lizenz“).


9. Versicherung

In der Regel sind Mitglieder des westdeutschen skiverbandes bei der Teilnahme an unseren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen über ihren Verein durch den Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe e.V. des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen versichert. Darüber hinaus empfehlen wir eine Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie Rücktransportkosten-Versicherung, Auslandskrankenschutz oder die DSV-Skiversicherung.


10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die von uns angebotenen Lehrgänge erfordern keine besonderen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsangehörige. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Lehrganges wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.


11. Anreise

Bei allen Lehrgängen erfolgt die Anreise privat (wir empfehlen deshalb fürdie Anreise Winterreifen bzw. evtl. auch Schneeketten). Wir empfehlen, im Sinne der Nachhaltigkeit, die Option „Anreise per Fahrgemeinschaft“ in der Buchung auszuwählen.